Akademische Selbstverwaltung

Der Fachschaftsrat ist das wichtigste Gremium der studentischen Selbstverwaltung an der Fakultät. Darüber hinaus gibt es noch Fakultätsgremien in denen Vertreter*innen aller Statusgruppen also Professor*innen, Mittelbau, nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und studentische Vertreter*innen sitzen. Dieser Teil der Selbstverwaltung, an dem alle Angehörigen der Hochschule mitwirken, nennt sich akademische Selbstverwaltung. Meist haben die Professor*innen die Mehrheit in diesen Gremien.

Fakultätsrat

So z.B. im Fakultätsrat, der das höchste demokratische Gremium an der Fakultät ist. Ihm gehören insgesamt 13 stimmberechtigte Mitglieder an: 7 Professor*innen und jeweils zwei Vertreter*innen der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (Mittelbau), der Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung (MTV), sowie der Studierenden. Das entsprechende Pendant dazu für die Gesamtuniversität ist der Senat, der sich genauso zusammensetzt.
Im Fakultätsrat werden wiederum die Mitglieder der übrigen Kommissionen der Fakultät (im Senat, die der Universität) von den jeweiligen Statusgruppenvertreter*innen benannt.

Studienkommission (StuKo)

Von besonderem Interesse für uns Studierende ist die Studienkommission, denn hier werden alle Studien- und Prüfungsordnungen verabschiedet und somit ganz konkret unser Studium gestaltet. Die Studienkommission ist auch das einzige Gremium an der Fakultät, in dem wir Studierenden über eine Sperrminorität verfügen. In ihr sitzen 4 Studierende und jeweils zwei Vertreter*innen der Professor*innen und des Mittelbaus.
Neben den Studienordnungen befasst sich die StuKo auch mit der Vergabe der Studienqualitätsmittel, die als Sonderzahlungen vom Land Niedersachsen an die Universitäten geleistet werden. Hieraus werden bspw. das Druckguthaben oder zusätzliche Tutorien für große Vorlesungen finanziert.

Prüfungskommission

Eine weitere wichtige Kommission für euren Studienalltag ist die Prüfungskommission. Bei dieser könnt ihr bspw. Widerspruch gegen eine unfaire Benotung einlegen oder besondere Erleichterungen für Prüfungen beantragen, wenn euer Gesundheitszustand dies erfordert. Außerdem befasst sich die Kommission auch mit Plagiatsfällen. Bevor ihr euch an die Prüfungskommission wendet, könnt ihr auch immer den Fachschaftsrat kontaktieren, um weitere Hilfestellungen zu bekommen.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Kommissionen auf zentraler (gesamte Uni) und dezentraler Ebene (an der Fakultät), die sich unten in der schematischen Darstellung finden. Das wirkt auf den ersten Blick recht kompliziert und ist es manchmal. Wenn ihr also Fragen habt, wendet euch immer gerne an uns.