Studentische Selbstverwaltung

Die Fakultätsebene

Die gesamten Studierenden einer Fakultät werden Fachschaft genannt. Die Fachschaft wählt einmal im Jahr das Fachschaftsparlament (FSP), aus dessen Mitgliedern der Fachschaftsrat (FSR) zusammengestellt wird (Logischerweise handelt es sich dabei um die Vertreter_innen der Gruppen, die die Mehrheit im Parlament stellen.). Wenn ihr an zwei Fakultäten immatrikuliert seid, werdet ihr zunächst einer Primärfakultät zugeteilt, an der ihr wählen könnt. Über einen Antrag könnt ihr die Primärfakultät wechseln. Der Fachschaftsrat hat den Auftrag, die Interessen der Studierenden der Fakultät, also der Fachschaft, zu vertreten. Das bedeutet z.B. eine Ersti- oder Fachschaftsinfo, wie diese hier, herauszugeben, sich in wichtigen Belangen mit der Fakultät auseinanderzusetzen, Veranstaltungen zu organisieren, Kontakt zu anderen Gremien zu halten oder Angebote, wie z.B. eine eigene Studienberatung, anzubieten.

Daneben gibt es für einzelne Fächer innerhalb der Fakultät Fachgruppen (FG), die die Belange der Studierenden des jeweiligen Fachs vertreten, z.B. auch gegenüber dem Fachschaftsrat. Die Fachschaftsräte der gesamten Uni bilden zusammen die Fachschaftsräteversammlung (FSRV). Wenn man die Uni mit der Bundesrepublik vergleichen würde, wären die Fachschaftsräte die Landesregierungen und die Fachschaftsräteversammlung der Bundesrat.

 

Die Uni-Ebene

Alle Studierenden der Universität bilden die verfasste Studierendenschaft. Diese wählt auch einmal jährlich das Studierendenparlament (StuPa), das wiederum den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wählt. Der AStA hat die Aufgabe, die Interessen der Studierenden gegenüber der Uni, aber auch nach außen hin zu vertreten. Der AStA umfasst mehrere Ressorts z.B. Außenreferat, Finanzreferat, die die verschiedenen Aufgabenfelder des AStA abdecken. Um noch einmal den Vergleich mit der BRD aufzugreifen, hätten wir hier also den Bundestag (das StuPa) und die Bundesregierung (den AStA). Die ausländischen Studierenden wählen das ausländische Studierendenparlament (ASP) und dieses wiederum den ausländischen Studierendenrat (ASR), der jedoch nur über sehr begrenzten Einfluss verfügt, denn seine Funktion ist hauptsächlich beratend.

Übrigens verfügt die gesamte Uni über ein Selbstverwaltungssystem, d.h. auch Professor_innen, Dozent_innen und sämtliche Angestellte der Uni haben ähnliche Systeme, die in paritätisch besetzten (soll heißen gemischten) Gremien zusammengeführt werden und über die Belange der Uni entscheiden (beispielsweise der Senat).